Rabattverträge mit renommierten Arzneimittelherstellern
Seit Juli 2008 erhalten Versicherte der BERGISCHEN ihre Medikamente zumeist auf Basis abgeschlossener Arzneimittelrabattverträge.
Das kann für Sie zur Folge haben, dass Ihnen der Arzt auf einmal ein anderes Arzneimittel als gewohnt verschreibt oder der Apotheker Ihnen auf einmal weiße Tabletten statt roter Dragees aushändigt. Warum dies so ist, welche Beweggründe dahinter stecken und warum Sie unbesorgt Ihrem Arzt und Apotheker weiter vertrauen können, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern.
Was sind Arzneimittel-Rabattverträge?
Seit dem 1. April 2007 ermöglicht der Gesetzgeber den Abschluss von Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen. Ziel ist eine effizientere Gestaltung der Arzneimittelversorgung bei gleicher Qualität für Krankenkassen. Um auch Ihnen die Vorteile von Rabattverträgen bieten zu können, hat die BERGSICHE mittlerweile mehr als 130 Rabattverträge mit knapp 80 Herstellern über rund 20.000 Arzneimittel abgeschlossen.
Durch Verträge mit diesen Unternehmen ist ein breites Spektrum der Arzneimittelversorgung abgedeckt. Auf diese Weise haben Sie für Ihre Arzneimittel oft nur eine geringe oder gar keine Zuzahlung zu leisten. Gleichzeitig erhalten Sie selbstverständlich eine qualitativ hochwertigere Versorgung. Nebenbei tragen Sie so als Versicherter dazu bei, die Arzneimittelkosten bei der BERGISCHEN zu senken und die Leistungsfähigkeit zu stärken.
Was ändert sich zukünftig in der Apotheke?
Der Austausch von Arzneimitteln muss, wie bisher auch, vom Apotheker vorgenommen werden. Schon seit 2002 sind Apotheker durch die gesetzliche „Aut-idem-Regelung" angehalten, bei einer Wirkstoffverordnung durch den Arzt eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel mit diesem gleichen Wirkstoff abzugeben. Insofern ergänzt die gesetzliche Neuregelung ab nur, dass der Apotheker Ihnen für diesen verordneten Wirkstoff nun Rabatt-Arzneimittel aushändigen muss, wenn ein Rabattvertrag bei der BERGISCHEN besteht.
Ausgetauscht werden können
![]() | alle wirkstoffgleichen Generika |
![]() | mit identischer Wirkstärke |
![]() | gleicher Packungsgröße |
![]() | gleicher oder austauschbarer Darreichungsform |
![]() | gleichem Indikationsbereich |
Aufgrund der abgeschlossenen Rabattverträge mit günstigeren Preisen profitieren Sie durch den Austausch des verordneten Arzneimittels durch den Apotheker oftmals von einer geringeren Zuzahlung.
Therapiefreiheit des Arztes
Es bleibt bei der Therapiefreiheit Ihres Arztes – ausschließlich in seiner Verantwortung liegt die Verordnung von Arzneimitteln. Unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit wird er nach wie vor die für Sie besten Arzneimittel verschreiben.
Ist die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels aus Sicht des Arztes aus medizinischen Gründen erforderlich, kann der Austausch auf dem Rezept durch den Arzt ausgeschlossen werden. In diesem Fall muss der Apotheker das verordnete Arzneimittel abgeben.
Qualität der Rabatt-Arzneimittel
Nach Meinung des Sachverständigenrats hat die Qualität eines Arzneimittels nichts mit dem Preis zu tun. Die Rabatt-Arzneimittel bieten eine hohe Sicherheit und den gleichen Qualitätsstandard wie Arzneimittel-Alternativen. Rabatt-Arzneimittel sind zumeist Generika und genauso gut wie die Originalpräparate. Generika sind preiswerter, weil langjährige Erfahrungen mit dem erprobten Wirkstoff die Entwicklungskosten senken. Für die Zulassung der Arzneimittel muss unter anderem die gleiche Wirksamkeit nachgewiesen und durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde bestätigt werden. Die kostengünstigeren Generika können das Original also voll ersetzen.
Mit renommierten Firmen wie ratiopharm konnten wir für Sie Qualitäts-Arzneimittel zu günstigen Preisen vereinbaren. Dies stärkt die Leistungsfähigkeit Ihrer BERGISCHEN und entspricht dem Wunsch unserer Versicherten nach möglichst geringer Zuzahlung
Lieferbarkeit der Rabatt-Arzneimittel
In der Regel sind die Rabatt-Arzneimittel lieferbar, da wir mit großen renommierten Herstellern Verträge geschlossen haben und für besonders gängige Wirkstoffe sogar mehrere Rabatt-Arzneimittel zur Auswahl stehen. Natürlich kann eine Apotheke in der Regel nicht alle Arzneimittel auf Vorrat halten. Dafür werden die Apotheken werktags vom Großhandel zweimal beliefert. Ausnahmen sind für die seltenen Fälle vorgesehen, in denen ein Rabattarzneimittel nicht in der Apotheke verfügbar ist und ein dringender Fall die Abgabe des Arzneimittels unverzüglich erforderlich macht, wie zum Beispiel bei der Akutversorgung im Notdienst. Dann muss der Apotheker den Rabattvertrag nicht berücksichtigen.
Zuzahlung
Die Zuzahlung für Arzneimittel beträgt im Regelfall 10 % des Abgabepreises je Packung, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro. Durch unsere Rabattverträge konnten wir ermöglichen, dass Sie hochwertige Arzneimittel zum reduzierten Preis erhalten und dadurch oft bei Ihrer Zuzahlung sparen. Bei vielen Arzneimitteln konnten wir sogar vertraglich vereinbaren, dass sie für Versicherte der BERGISCHEN ganz zuzahlungsbefreit sind.
Um Ihnen den Weg zur Apotheke und weitere Kosten möglichst zu ersparen, sind wir für Sie eine Kooperation mit einer der größten Versandapotheken Europas eingegangen. Auch hier profitieren Sie von Preis- und Qualitätsvorteilen.
Weitere Informationen
Informieren kann Sie letzten Endes am besten Ihr Apotheker vor Ort. Er sieht anhand der Verordnung, ob ein Austausch des Arzneimittels zugelassen ist, es Rabatt-Alternativen gibt und welche von diesen in seinem Apothekensortiment vorrätig sind.
Beziehen Sie Ihre Arzneimittel über unseren Kooperationspartner, eine der größten Versandapotheken Europas, hier können Sie sich auch über das Arzneimittel-Servicetelefon von einem Apotheker über den möglichen Austausch Ihres Arzneimittels informieren.
Das Arzneimittel-Service-Team der BERGISCHEN steht Ihnen unter der Telefonnummer 0212 2262-315 selbstverständlich auch gerne für weitere Auskünfte über Rabattverträge zur Verfügung.




