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Die EHIC-Karte ersetzt den Auslandskrankenschein


Vorder- und Rückseite der kombinierten Krankenversicherungskarte inklusive EHIC

Der Auslandskrankenschein im Scheckkartenformat: Die EHIC-Karte ("European Health Insurance Card") gilt in allen Ländern der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz und ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein (E 111) für diese Länder.

Alle, ab Oktober 2005, ausgestellten Krankenversicherungskarten für Mitglieder der BERGISCHEN Krankenkasse sind auf der Rückseite mit der neuen EHIC-Karte ausgestattet. Das ist praktisch und kostengünstig zugleich - auf eine separate Karte wurde bewusst verzichtet.

Abgedeckte Leistungen

Die EHIC-Karte ist nur gültig für die Notfallversorgung, z.B. bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn oder einem Virus. Auch die fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Krankheiten ist darüber abgedeckt.

Sie gilt ausdrücklich nicht, sofern sich jemand bewusst für eine Behandlung im EU-Ausland anstatt in Deutschland entscheiden sollte. Auch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ersetzt sie nicht. So sind vor allem keine Rücktransporte ins Heimatland mit versichert. Der Abschluß einer Zusatzversicherung ist ratsam. In Kooperation mit der Barmenia bieten wir unseren Versicherten auch hierfür kostengünstige und komfortable Zusatzversicherungen an.

Praktisch: Karte länger gültig

Zwei wesentliche Neuerungen gibt es mit der EHIC-Karte: Sie gilt für einen längeren Zeitraum als ein Auslandskrankenschein, dabei ist das Datum auf der Karte selbst vermerkt. Bisher mussten Auslandskrankenscheine für jeden Urlaub neu angefertigt werden.

Außerdem wird der direkte Gang zum Arzt mit der EHIC-Karte möglich, ein vorheriger Umtausch im Urlaubsland bei einer Krankenkasse entfällt (in Ländern, in denen diese Regelung bislang üblich war, zum Beispiel Italien, Österreich, Griechenland, Tschechien und Slowenien).

Schutz Ihrer Daten

Die Karte enthält keine Informationen über den Gesundheitszustand und generell keine weiteren Daten als die aufgedruckten Stammdaten, d. h. Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse und der Karte sowie das Ablaufdatum.

Hintergrund & Ziel der EHIC-Karte

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Einführung das Ziel, die Abläufe in der (europaweiten) Verwaltung im Gesundheitsbereich zu vereinfachen. Einige Länder, darunter auch Deutschland, sprachen sich für die Einführung erst ab 2008 aus, zusammen mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte. Diese Vorgehensweise hätte Aufwand und Kosten gespart, scheiterte aber am Veto Frankreichs. So stellt die jetzige (nicht elektronische) EHIC-Karte auch nur eine Übergangslösung zu einer zukünftigen Variante der Krankenversicherungskarte dar.

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