Chroniker-Regelung
Früherkennung ist wichtig
Seit 1. Januar 2008 gilt eine neue Chroniker Richtlinie: Wer künftig neu an Brustkrebs, Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der verringerten Belastungsgrenze profitieren will, muss zusätzlich nachweisen, dass vor der Erkrankung eine Beratung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen erfolgt ist. Nur dann kann die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen auf 1 % abgesenkt werden, damit sich die Zuzahlungsaufwendungen entsprechend verringern.
Wer ist von der Regelung betroffen?
Diese Regelung greift zunächst für Frauen, die nach dem 1. April 1987, und für Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren sind (vgl. nachfolgende Erläuterungen).
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs für Frauen
Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, müssen ab einem Alter von 20 Jahren nachweisen, dass sie eine einmalige ärztliche Beratung über die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in Anspruch genommen haben. Ausgenommen sind Frauen mit schweren psychischen Erkrankungen oder schweren geistigen Behinderungen sowie Frauen, die bereits an Gebärmutterhalskrebs leiden.
Es genügt, wenn die Beratung innerhalb von 2 Jahren nach dem 20. Geburtstag wahrgenommen wird. Für Frauen, die bereits 2007 ihren 20. Geburtstag hatten, beginnt diese Zweijahresfrist erst ab dem 1. Januar 2008.
Eine nachträgliche Nachweismöglichkeit gibt es noch für Frauen, die zwischen dem 2. April 1987 und dem 31. Dezember 1987 geboren wurden. Ist bei diesen bereits im Jahr 2007 eine Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in Anspruch genommen worden, kann der Arzt diese Untersuchung nachträglich als „Beratung“ bestätigen. Um dem Beratungsausweis später nicht mühsam „hinterherlaufen“ zu müssen, sollten Sie Ihren Arzt ggf. unverzüglich um die Ausstellung einer Bescheinigung bitten.
Brust und Darmkrebsvorsorge für Frauen
Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, müssen außerdem ab einem Alter von 50 Jahren auch eine Vorsorgeberatung zu Brust- und Darmkrebs nachweisen, wenn sie in den Genuss der abgesenkten Belastungsgrenze kommen möchten. Wegen der Altersfestsetzung von 50 Jahren sind diese Beratungen jedoch frühestens ab dem Jahr 2037 erforderlich.
Darmkrebsvorsorge für Männer
Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren sind, sollten eine Beratung zur Vorsorge von Darmkrebs in Anspruch nehmen, sobald sie 50 Jahre alt sind. Denn auch sie müssen die Beratung künftig nachweisen, um von der gesenkten Belastungsgrenze profitieren zu können. Da die genannte Zielgruppe erst ab 2012 das Alter von 50 erreicht, erstreckt sich die Zweijahresfrist für die Beratungsteilnahme bis ins Jahr 2014.
Wie erfolgt der Teilnahmenachweis?
Der Nachweis der ärztlichen Beratung erfolgt über einen Präventionspass. Der Nachweis wird den Versicherten nach der Beratung durch den Arzt ausgehändigt und ist sorgfältig aufzubewahren. Die Ausstellung ist kostenlos.



