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Beitragsberechnung in der Gleitzone

Hintergrund

Eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, sofern das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 SGB IV).

Versicherungspflicht - in allen Zweigen der Sozialversicherung - besteht grundsätzlich nach wie vor, auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung verändert sich im Vergleich zur bisherigen Regelung nicht.

Neu ist, dass der Arbeitnehmeranteil geringer ist. Die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers steigt bis zum Verdienst von 800,00 Euro jedoch auch wieder an. Je näher also das Arbeitsentgelt an die 800,00 Euro rückt, desto höher wird der Arbeitnehmeranteil, bis er bei 800,00 Euro den regulären, hälftigen Beitragsanteil erreicht.

Gleitzonenrechner online

Gleitzonenrechner zum Herunterladen der Deutschen Rentenversicherung.

 

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© DIE BERGISCHE KRANKENKASSE 2009
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