Kostenerstattung - wichtige Antworten auf einen Blick
Bei der BERGISCHEN erhalten Sie beste qualifizierte Versorgung auf Versichertenkarte ohne eigenen Aufwand. Möchten Sie dennoch eigene Kontrolle und Tansparenz über Ihre Gesundheitskosten haben? Diese Möglichkeit bietet Ihnen als Selbstzahler die neue attraktive Regelung zur Kostenerstattung.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Sie können die Kostenerstattung für alle Leistungen wählen oder sich für einen oder mehrereder folgenden Bereiche entscheiden:
- ärztliche Versorgung
- zahnärztliche Versorgung
- stationäre Behandlung
- veranlasste Leistungen wie z. B. Heil- und Hilfsmittel
- Kostenerstattung Wahlarzneimittel
Eine ausgesprochene Wahl gilt für den gesamten gewählten Bereich. Die Wahl kann somit nicht auf eine einzelne Praxis oder ein einzelnes Krankenhaus eingegrenzt werden. Wählen Sie nur veranlasste Leistungen, so werden sämtliche Verordnungen auf einem Privatrezept vorgenommen.
Wann und wie entscheide ich mich für die Kostenerstattung?
Bitte informieren Sie uns im Vorfeld schriftlich über Ihre Wahl der Kostenerstattung. Die Erklärung senden Sie per Post oder Fax an 0212 2262-403.
Informieren Sie auch alle Ärzte und sonstigen Leistungserbringer über Ihre Entscheidung. Zukünftig werden Sie dort für gewählte Leistungen eine Privatrechnung bzw. eine Verordnung erhalten.
Wie lange bin ich an diese Wahl gebunden?
In der Wahl der Kostenerstattung legen Sie sich bei der BERGISCHEN nur für drei Monate (Kalendervierteljahr) fest.
Sie können Ihre Erklärung innerhalb von zwei Monaten widerrufen. Solange Sie die Erstattung nicht kündigen, verlängert sich Ihre Wahl automatisch.
Wie wird bei Wahl der Kostenerstattung abgerechnet?
Bei Wahl der Kostenerstattung werden Sie für erbrachte Leistungen oder für Ihr Arzneimittel eine Privatrechnung bekommen, welche Sie zunächst selbst begleichen. Anschließend reichen Sie Rechnung und Verordnung bei der BERGISCHEN ein. Erstattet bekommen Sie den Teil der Kosten, den der Vertragsarzt für die entsprechende Sach- bzw. Dienstleistung bei Abrechnung über Ihre Versichertenkarte bekäme. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Zusätzlichen Aufwand tragen Sie als Eigenanteil, die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen werden vorher abgezogen.
Unser Tipp: Um Ihr finanzielles Risiko so gering wie möglich zu halten, sprechen Sie uns im Vorfeld an. Eventuell empfiehlt sich der Abschluß einer privaten Zusatzversicherung. Mit ihr können Sie unter anderem auch Ihren Eigenanteil abdecken.
Welche Vorteile genießen Sie bei der BERGISCHEN?
- Kostenlose und unverbindliche Beratung zur Kostenerstattung.
- Extraservice: Die Kosten für entstehenden Verwaltungsaufwand werden Ihnen bei Inlandserstattungen nicht weiterberechnet.
- Bei Ihrer Wahl für die Kostenerstattung genießen Sie bei der BERGISCHEN eine verkürzte Bindungsfrist von einem Kalendervierteljahr.
- Eine Beschränkung der Kostenerstattung auf einzelne Leistungsbereiche ist möglich.
Ihr direkter Draht zur Kostenerstattung
Haben Sie Fragen zur Kostenerstattung? Möchten Sie sich darüber informieren, wie hoch ihre privaten Kosten bei einer bestimmten Leistung sind? Rufen Sie uns an: 0212 2262-342. Oder schreiben Sie eine E-Mail an leistungen@die-bergische-kk.de.


