Elektronische Gesundheitskarte
Ziele der neuen Gesundheitskarte
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ("eGK") verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ziele: So soll die Kommunikation aller an der Gesundheitsvorsorge Beteiligten verbessert werden, zum Beispiel durch das Verfügbarmachen medizinischer Daten - auf freiwilliger Basis - übergreifend für Leistungserbringer wie Ärzte oder Krankenhäuser.
Außerdem Ziel: Leistungstransparenz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu verbessern. Versicherte profitieren von der schnelleren Verfügbarkeit ihrer Daten im Notfall. Ein Foto des Karteninhabers erschwert den Missbrauch und erhöht die Sicherheit.
Das Projekt "elektronische Gesundheitskarte" ist in vielerlei Hinsicht einmalig. Deutschlandweit werden 80 Millionen Versicherte mit der neuen Gesundheitskarte ausgestattet, 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.500 Krankenhäuser und Krankenkassen werden über die neue Telematik-Infrastruktur miteinander vernetzt. Rechtliche Regelungen stellen sicher, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben.
Muss ich als Versicherter aktuell etwas tun?
Nein. Für Sie besteht zurzeit kein Handlungsbedarf. Wer bisher noch kein Lichtbild eingereicht hat, erhält bis Ende 2011 noch einmal Post von uns. Darin bringen wir Sie auf den neuesten Stand und informieren Sie über eventuell notwendige Schritte. Bis dahin brauchen Sie nichts zu tun.
Häufige Fragen und Antworten
Welche Vorteile bietet die eGK gegenüber der bisherigen Karte?
Die eGK ist hinsichtlich Missbrauch besser geschützt, da sie ein Lichtbild des Inhabers trägt. Der Gesetzgeber plant für die kommenden Jahre Zusatzfunktionen, deren Einführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht zeitlich feststehen. Mit Einführung der eGK starten drei Anwendungen, die für die Beteiligten einen Nutzen bringen:
a) Der GKV-Spitzenverband verantwortet ab sofort die Einführung eines online-gestützten Versichertenstammdatenmanagements.
b) Die Bundesärztekammer verantwortet die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK
c) Die Kassenärztliche Vereinigung verantwortet die Kommunikation der Leistungserbringer untereinander ("Arztbrief")
Wofür benötige ich/benötigt mein Kind eine Rentenversicherungsnummer?
Aus der Rentenversicherungsnummer wird eine eindeutige, lebenslang gültige Krankenversicherungsnummer gebildet.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Der Datenschutz ist zu jeder Zeit gewährleistet. Die Karte enthält nur die medizinischen Daten, die Sie auch freigeben.
Wann erhalte ich meine neue Gesundheitskarte?
Mit Stand von Ende Dezember 2010 plant die Bundesregierung, bis Ende 2011 alle Krankenkassen zu verpflichten, mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der eGK auszustatten. Darauf richtet sich die BERGISCHE ein. Die meisten aktuellen Krankenversichertenkarten sind bis Ende 2012 gültig. Wessen Karte früher abläuft, bekommt rechtzeitig eine neue.
Das produziert doch wieder Kosten. Warum wird das in Zeiten knapper Kassen gemacht?
Die Bundesregierung hat die Einführung der eGK für alle Versicherten beschlossen. Auch die BERGISCHE muss sich daran beteiligen und ist zur Einführung verpflichtet. Langfristig entstehen keine höheren Kosten. Druck und Versand von Auslandskrankenscheinen entfallen, das Rezept in Papierform wird überflüssig. Dem Missbrauch von Versichertenkarten wird vorgebeugt - alles in allem bringen diese Vorteile sogar Einsparungen mit sich.
Haben Sie weitere Fragen zur eGK?
Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0212 2262-200 an.
Weitere Informationen
Informationsseite des Bundesministeriums für GesundheitDMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information


